Immobilienrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann beschloss zum 01.01.2023 Immobilienrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.
Die Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien in der jeweils definierten Immobilienrichtwertzone. Sie werden sachverständig aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen als Wert in Euro pro m² Wohnfläche festgesetzt. Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 ImmoWertV dar.
In der Anwendung können Immobilienrichtwerte den Bürgern Orientierungshilfe geben. Werden sachverständige Anpassungen des Immobilienrichtwertes an ein Bewertungsobjekt im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens vorgenommen, kann dieser Wert auch der Verkehrswertableitung gem. § 194 BauGB dienen.
Sie können die Immobilienrichtwertkarte im Internet kostenlos einsehen: http://www.boris.nrw.de
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann
-Kreisverwaltung-
Goethestr. 23
Verwaltungsgebäude 2
40822 Mettmann
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B.Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet und Pachtwerte erstellt werden.
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 7 der Vermessungs-und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).