Grundsteuer
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantwortet solche Fragen, die die amtliche Grundstückswertermittlung betreffen. Dies sind etwa Fragen zu Definition, Merkmalen und Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Bei Fragen zur Grundsteurreform, so auch bei Fragen zur Verwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer sind die Finanzämter die zentralen Ansprechpartner.
Die für die jeweilige Lage zutreffende Telefonnummer kann auf der Informationsseite des Ministerium der Finanzen unter www.grundsteuer.nrw.de mittels entsprechender Adresseingabe abgerufen werden. Die Hotline zur Grundsteuerthematik ist in der Regel montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Auf der Informationsseite stehen auch grundlegende Informationen zu den Datenangaben für die Grundsteuer - auch mittels anschaulicher Erklärvideos - zur Verfügung.
Des Weiteren wurde eine eigens zur Information der Steuerpflichtigen entwickelte Plattform auf technischer Basis von TIM-online freigeschaltet, auf der nun die verschnittenen Daten zur Verfügung stehen, und die Finanzverwaltung versendet seit Mai dieses Jahres Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen, die auf den verschnittenen Daten basieren. Die Plattform ist unter
www.grundsteuer-geodaten.nrw.de erreichbar.