Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte in der
Stadt Bergisch Gladbach

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Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den meisten kreisangehörigen Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern. Für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach existiert ein solcher Gutachterausschuss seit 1981.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium. Die Bezirksregierung Köln bestellt die Mitglieder nach Anhörung der Stadt für die Dauer von jeweils 5 Jahren. Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich, die Besetzung interdisziplinär. Die im Gutachterauschuss tätigen Gutachter kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bauwirtschaft, Immobilienbereich sowie Vermessungs- und Liegenschaftswesen.  Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und der Erstellung von Mietwertübersichten wirkt ein Bediensteter der örtlich zuständigen Finanzbehörde mit. Derzeit gehören dem Gutachterausschuss 18 Mitglieder an.

Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die bei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach, Fachbereich 6-621, im Rathaus Bensberg eingerichtet ist.

 

 

 

 

 

 

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