Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte in der
Stadt Bergisch Gladbach

Collage 1000x90px

Der Gutachterausschuss ist nach § 193 Abs. 3 BauGB gesetzlich dazu verpflichtet, Kaufverträge zu erfassen und auszuwerten. Damit erhält er die Basisdaten, die seinen Serviceleistungen für Sie zugrunde liegen (z.B. Führung der Kaufpreissammlung, Erstellung des Grundstücksmarktberichts, Ableitung von Bodenrichtwerten, Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten). Die Kaufverträge werden von den Notaren, die Ihren Kaufvertrag beurkundet haben, an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geschickt. Oftmals können den Kaufverträgen jedoch nicht die eigentlichen Wertmerkmale und Umstände entnommen werden, die für den vereinbarten Kaufpreis maßgeblich waren; aber nur in Kenntnis dieser Angaben kann der Gutachterausschuss die gesetzliche Aufgabe auch in Ihrem Sinne erfüllen. Er ist daher auf Ihre Unterstützung angewiesen. Zwar besteht nach § 197 BauGB eine Auskunftspflicht für den Grundstückseigentümer bzw. -erwerber, trotzdem möchten wir Sie explizit um Ihre Mithilfe bitten und Sie auf die Freiwilligkeit Ihrer Mitarbeit hinweisen. Deswegen werden Fragebögen von der Geschäftsstelle versendet. Bei Rückantwort unterliegen die gelieferten Angaben dem geltenden Datenschutz und gehen in eine Gesamtbeurteilung ein, die keine Rückschlüsse auf persönliche Angaben zulässt. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden; das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind und werden nicht weitergegeben. Weitere Informationen hierzu können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen:

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)

Go to top