Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte in der
Stadt Bergisch Gladbach

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Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Diese bildet die Datenbasis für die meisten weiteren Aufgaben. Die Notare und sonstige beurkundende Stellen sind gemäß §195 BauGB verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisungen des Gutachterausschusses ausgewertet und um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt. Durch die Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert ist.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Bezogen auf das Bewertungsgrundstück werden die Daten geeigneter Vergleichsobjekte zur Verfügung gestellt. Private Antragsteller können auf Antrag anonymisierte Auskünfte erhalten. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.

Antrag

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.Dezember 2019.

 

 

 

 

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