Was ist ein Verkehrswert?
Das Baugesetzbuch definiert in seinem § 194:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten oder tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Praktisch bedeutet dies, dass der Verkehrswert der Preis für eine Immobilie ist, den man üblicherweise und durchschnittlich unter sachkundigen Marktteilnehmern erzielen kann, wenn weder Käufer noch Verkäufer unter besonderen Zwängen handeln.
Der Begriff des Verkehrswertes ist von zentraler Bedeutung für rechtliche und geschäftliche Beziehungen. Er wird z.B. für die Findung eines angemessenen Kaufpreises ermittelt, aber auch vor Gericht in Erbschafts-, Ehescheidungs-, Zwangsversteigerungs- und Entschädigungsverfahren verwendet.
Erstatten Sie auch Gutachten für Privatpersonen?
Ja.
Wer kann ein Verkehrswertgutachten beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pflichtteilsberechtigte, Behörden, Gerichte und Inhaber von Rechten am Grundstück.
Zur Antragstellung genügt ein formloses Schreiben aus dem hervorgeht, was zu bewerten ist - z.B. die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) oder die Postanschrift (Straßenname, Hausnummer) und der Bewertungsstichtag (z.B. aktueller Verkehrswert, Sterbetag des Erblassers bei Pflichtteilsregelungen)
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit eines Gutachtens dauert in der Regel 3 Monate. Die Dauer liegt u.a. in der Beschaffung und Auswertung aller zur Wertermittlung notwendigen Unterlagen und in der Wahrung von Fristen begründet.
Erstatten Sie auch Kurzgutachten über den Verkehrswert?
Nein. Die Vorschriften des Baugesetzbuches - BauGB sehen die Erstellung von Verkehrswertgutachten vor. Diese genügen einem hohen Qualitätsanspruch und sind daher gerichtlich anerkannt. Kurzgutachten oder auch Online-Bewertungen für einen geringen Preis können dies unserer Erfahrung nach nicht leisten.
Sind mit der Wertermittlung keinerlei rechtliche Bedingungen, wie z.B. eine Vorlage bei Gericht oder anderen Behörden usw. verbunden, kann der Gutachterausschuss gemäß § 47 i.V.m. Anlage 3 Nr. 10 GrundWertVO Wertauskünfte nach Zeitgebühr erteilen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer evtl. geringeren Auswertetiefe die Genauigkeit eines Verkehrswertgutachtens und somit die rechtliche Anerkennung nicht gegeben sind.
Vermittelt der Gutachterausschuss freie Baugrundstücke?
Nein.
Wie sind Sie persönlich zu erreichen?
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Rathaus Siegen-Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Sie finden uns im Erdgeschoss in den Zimmern 3 bis 5.
Allgemeine Geschäftszeiten: Montag bis Freitag : 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und nachmittags nach Absprache.
Oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Besteht für Siegen ein Mietspiegel?
Ja - siehe dazu unter Link