Für den Vergleich - unser Know-How
Grundstückskaufverträge müssen vor einem Notar abgeschlossen werden. Dieser übersendet ein Exemplar des Kaufvertrages zur anonymisierten Auswertung an den Gutachterausschuss. Die Informationen des Kaufvertrages werden durch umfangreiche weitere Informationen, z.B. zur Bauleitplanung, des Katasters, zu Erschließungsabgaben und nicht zuletzt durch Angaben des Käufers ergänzt.
Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz. Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen an Behörden und Sachverständige mit einer entsprechende Zertifizierung bzw. öffentlichen Bestellung oder an jedermann in anonymisierter Form erteilt werden.
Als einzige Kaufpreissammlung basiert sie auf tatsächlich abgeschlossenen Kaufverträgen und nicht auf Angebotspreisen!
Jährlich werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Universitätsstadt Siegen zwischen ca. 1.100 bis 1.200 Kaufverträge registriert und ausgewertet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind gebührenpflichtig (siehe Der Gutachterausschuss - Gebühren des Gutachterausschusses). Die Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beraten Sie dazu gerne.