Der Gutachterausschuss bedient sich gemäß § 192 Absatz 4 Baugesetzbuch einer Geschäftsstelle. Diese arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen vorsitzenden Mitglieds. Ihr obliegen insbesondere:
- die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung,
- die vorbereitenden Arbeiten für die Erstellung der Bodenrichtwertkarte,
- die Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
- die Erarbeitung der Übersicht über die Bodenrichtwerte und des Grundstücksmarktberichtes,
- die Vorbereitung der Wertermittlung,
- die Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung,
- die Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte,
- die Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte und
- die Erledigung der Verwaltungsaufgaben.