Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte in der
Universitätsstadt Siegen

GARS 01

Der Gutachterausschuss bedient sich gemäß § 192 Absatz 4 Baugesetzbuch einer Geschäftsstelle. Diese arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen vorsitzenden Mitglieds. Ihr obliegen insbesondere:

  • die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung,
  • die vorbereitenden Arbeiten für die Erstellung der Bodenrichtwertkarte,
  • die Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • die Erarbeitung der Übersicht über die Bodenrichtwerte und des Grundstücksmarktberichtes,
  • die Vorbereitung der Wertermittlung,
  • die Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung,
  • die Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte,
  • die Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte und
  • die Erledigung der Verwaltungsaufgaben.

 

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