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für Grundstückswerte
im Rhein-Kreis-Neuss
ohne die Stadt Neuss

RKN Zusammenfassung

Um für Transparenz auf dem Grund­stücksmarkt zu sorgen, wird jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, bis zum 31. März  der Grundstücksmarktbericht gem. § 41 GrundWertVO veröffentlicht. Er hat zum Ziel, die gemäß § 193 (3) BauGB sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere Indexreihen, Umrechnungskoefiizienten, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren darzustellen eine Übersicht über den Immobilienmarkt des Rhein-Kreis Neuss ohne Stadt Neuss zu geben.

Er zeichnet sich dadurch aus, dass nahezu alle gezahlten Preise des Geschäftsgebietes zur Verfügung stehen, d.h. das Datenmaterial nicht nur eine begrenzte Stichprobe darstellt. Somit kann die Umsatz- und Preisentwicklung realistisch dargestellt über das Preisniveau in den unterschiedlichen Segmenten des Immobilien­marktes informiert werden.

Der Marktbericht wendet sich unter anderem an die Bau- und Wohnungswirtschaft, Banken, Versicherungen, Sachverständige und öffentliche Verwaltungen, mithin an alle, die auf Kenntnisse über den Grundstücksmarkt angewiesen sind. Zugleich ist er allen übrigen Interessenten zugänglich.

Alle Grundstücksmarktberichte des Rhein-Kreis Neuss ohne Stadt Neuss oder von anderen Kreisen und Kommunen finden Sie unter:

https://boris.nrw

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