Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien in der jeweils definierten Immobilienrichtwertzone bezogen auf ein Normobjekt. Sie werden aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen als Wert in Euro pro m² Wohnfäche festgesetzt. Abweichungen vom Normobjekt sind durch Zu- oder Abschläge zu berücksichten. Immobilienrichtwerte stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 ImmoWertV dar und sind zunächste Orientierungswerte. Erst wenn in einem Gutachten sachverständige Einschätzungen vorgenommen werden, können Immobilienrichtwerte nach § 24 Absatz 2 Nr. 2 ImmoWertV die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren sein.
Die Immobilienrichtwerte werden im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW unter www.boris.nrw.de veröffentlicht.