Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Die beurkundenden Stellen (Notariate) übersenden in Abschrift dem Gutachterausschuss jeden Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen. Die Verträge werden ausgewertet und die Ergebnisse, sowie weitere beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten, in die Kaufpreissammlung übernommen.
Die Daten der Kaufpreissammlung dienen als Grundlage bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte, der Heranziehung von Vergleichspreisen bei der Grundstücksbewertung und der Ableitung der erforderlichen Daten. Der Inhalt der Verträge sowie die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz.
Nicht anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung als grundstücksbezogene Auskünfte erfordern neben der Antragsstellung die Darlegung des berechtigten Interesses, die Angabe des Verwendungszweckes und die schriftliche Zusicherung des Antragsstellers, dass die Daten nur fün den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden und nur in anonymisierter Form weitegergeben, sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Die Abgabe von Auskünften aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form erfolgt nach Antragsstellung ohne Angabe eines berechtigten Interesses, jedoch unter Angabe des Verwendungszwecks und der schriftlichen Zusicherung, dass die Daten nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.