Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte als Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind selbstständige und weisungsunabhängige Kollegialgremien, die sich aus Personen zusammensetzen, die in der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind.
Sie bestehen aus einem/einer Vorsitzenden, mehreren stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Sachverständigen, die durch die zuständige Bezirksregierung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt werden.
Darüber hinaus sind für die Ermittlung der Bodenrichtwerte Bedienstete der zuständigen Finanzämter bestellt.
Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die im Rhein-Erft-Kreis organisatorisch dem Vermessungs- und Katasteramt angegliedert ist.
Die in der Kaufpreissammlung geführten Daten werden den Grundstückskaufverträgen entnommen, die die beurkundenden Stellen (Notare/Notarinnen) dem Gutachterausschuss zur Verfügung zu stellen haben. Darüber hinaus erhebt die Geschäftsstelle weitere Objektdaten, die mittels Fragebogen bei den Personen, die Immobilien erworben haben, abgefragt werden.
Diese Verträge und Fragebögen werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in aggregierter Form veröffentlicht . Sie sind u.a. Grundlage für Verkehrswertgutachten.