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für Grundstückswerte
im Rhein-Erft-Kreis

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken.

Antragsberechtigt sind neben Eigentümerinnen und Eigentümern auch Inhaberinnen und Inhaber von Rechten sowie Gerichte und Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung.

Der Antrag ist in schriftlicher Form zu stellen (siehe Antragsformular).

Zur Erstattung von Verkehrswertgutachten tritt der Ausschuss i.d.R. mit wenigstens 3 Mitgliedern zusammen.

Es erfolgt eine Vorbesichtigung des Objektes durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Geschäftsstelle, sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter.

Die Gebühr richtet sich nach Tarifstelle 7 der z.Zt. gültigen Vermessungs- und Wertermittlungsverordnung (VermWertGebO NRW), zuzügl. der gesetzl. MwSt.

 

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens

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