Erstatten Sie auch Gutachten für Privatpersonen?
Ja.
Wie sind Sie persönlich zu erreichen ?
Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 2.OG, Raum 2.06 und 2.07. (barrierefreier Zugang)
Allgemeine Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag : 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, sowie
Dienstag : 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag : 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Wie beauftrage ich Sie mit der Erstattung eines Gutachtens ?
Antragsberechtigt sind insbesondere Eigentümer, Inhaber von Rechten am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte.
Antragsvordruck siehe Abschnitt Formulare.
Was ist ein Verkehrswert ?
Das Baugesetzbuch definiert in seinem §194 : „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten oder tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Praktisch bedeutet dies, daß der Verkehrswert der Preis für eine Immobilie ist, den man üblicherweise und durchschnittlich auf dem Immobilienmarkt erzielen kann, wenn weder Käufer noch Verkäufer unter besonderen Zwängen handeln.
Der Begriff des Verkehrswertes ist von zentraler Bedeutung für rechtliche und geschäftliche Beziehungen.
Der Verkehrswert wird z.B. für die Findung eines angemessenen Kaufpreises ermittelt, aber auch vor Gericht in Erbschafts-, Ehescheidungs-, Zwangsversteigerungs- und Entschädigungsverfahren verwendet.
Vermittelt der Gutachterausschuss freie Baugrundstücke?
Nein.

Gutachterausschuss 