Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrs-(Markt-)wert von Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Zu diesem Zweck tritt der Ausschuss mit wenigstens drei Mitgliedern zusammen, die dann gemeinsam das Gutachten erstellen. Auf diese Weise ist ein Höchstmaß an Neutralität und Sachkunde gewährleistet.
Zur Erstellung des Gutachtens ist eine Vorbesichtigung des Objekts durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter erforderlich.
Die Kosten des Gutachtens bestimmen sich nach der Tarifstelle 7 der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung.

Gutachterausschuss 