Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung über jegliche Form von Immobilienverkäufen. Grundlage sind die notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge, die dann anonymisiert und unter strenger Beachtung der Datenschutzbestimmungen ausgewertet werden.
Nach § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) kann man eine Auskunft über Vergleichswerte aus der Kaufpreissammlung beantragen.

Gutachterausschuss 