Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes
ein neutrales, von der Stadt- oder Kreisverwaltung als Behörde weisungsunabhängiges
Kollegialgremium.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der zuständigen Bezirksregierung
nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt.
Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-,
Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt,
sowie für spezielle Bewertungsfragen.
Die Sachverständigen sind ehrenamtlich tätig.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt
die Stadt oder der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung.
Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle unterstehen fachlich der ausschließlichen Weisung
des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden.

Gutachterausschuss 