Der Gutachterausschuss ermittelt aus der Kenntnis tatsächlich gezahlter Kaufpreise die Bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein unbebautes Grundstück in einer gewissen Lage. Zusätzlich werden Hinweise gegeben, auf welche typischen Grundstückseigenschaften sich dieser Wert bezieht (z.B.: eingeschossige Wohnbebauung mit 40 m Grundstückstiefe).
Der Bodenrichtwert ist kein Grundstückswert oder Verkehrswert. Abweichungen eines zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte werden jährlich aktualisiert und unter www.boris.nrw veröffentlicht. Auszüge können hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Gutachterausschuss 