Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Minden

olpe produktkollage2013 1000x90px

Aktuelle Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte 2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Minden hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23. September 2004  BGBl. I S. 2414 in der z. Zt. gültigen Fassung) und gemäß § 37 der Verordnung über die amtliche Grunstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen – GrundWertVO NRW) vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. 2020 Nr. 57) die Bodenrichtwerte und die Immobilienrichtwerte zum 1. Januar 2024 für den Bereich der Stadt Minden ermittelt und am 15. Februar 2024 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte und die Immobilienrichtwerte werden automatisiert im amtlichen Informationssystem www.BORIS.NRW.de geführt und dargestellt. Hier können kostenfrei nach Eingabe der Stadt/Gemeinde, dem Straßennamen und der Hausnummer die Boden- und die Immobilienrichtwerte eingesehen werden. Darüber hinaus hat jedermann das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Minden während der Öffnungszeiten zu erhalten.

 


 

Go to top