Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Minden

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Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.Gutachten_Titelblatt.jpg

Zur Antragstellung reicht ein formloser, aber schriftlicher mit Angaben der Lagebezeichnung des zu bewertenden Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, sowie Gerichte und Justizbehörden sind antragsberechtigt. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei. Die anfallenden Kosten richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)in Verbindung mit Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).

Antrag Wertgutachten

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