Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist, Markttransparenz herzustellen.
Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind
- die Bodenrichtwertkarte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informiert,
- die Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 20 ImmoWertV dar und somit eine Orientierungshilfe, die ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage festzustellen. Sie bilden eine Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach §§ 24 ff. ImmoWertV.
- der Grundstücksmarktbericht, mit dem der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt weitergibt,
- die Kaufpreissammlung, aus der die einzelfallbezogene Auswertungen in anonymisierter und aggregierter Form möglich sind und öffentlich bestellte und
- vereidigte oder nach DIN EN 45013 zertifizierte Sachverständige auch Auskünfte zur Begründung ihrer Gutachten erhalten können, und
- die Ermittlung von erforderlichen Daten zur Wertermittlung, wie Liegenschaftszinsen, Marktanpassungsfaktoren, Bodenpreisindexreihen, usw.
- Der zweite Tätigkeitsschwerpunkt der Gutachterausschüsse ist die Erstellung von Wertgutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungs- oder Nießbrauchrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.