Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Minden-Lübbecke

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Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt.
Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte übertragen werden.

Die Verträge werden durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausgewertet und um weitere wertrelevante Daten ergänzt, die teilweise von den Eigentümern zusätzlich erfragt oder durch eine Ortsbesichtigung ermittelt werden. Hierbei werden von bebauten Objekten auch Fotos angefertigt. Nach § 197 BauGB haben der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks zu dulden, dass zu diesem Zweck die Grundstücke von einem Mitarbeiter der Geschäftsstelle bei Bedarf betreten werden müssen.

Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt einem besonderen Datenschutz. Zugang zu den Daten haben ausschließlich Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie die Mitglieder des Gutachterausschusses. Die Kaufpreissammlung bildet die Basis für

  • die Bodenrichtwertermittlung,
  • die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes,
  • die Ableitung der erforderlichen Daten zur Wertermittlung (z.B. Liegenschaftszinssatz, Marktanpassungsfaktoren usw.).


Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist vorrangig für Sachverständige gedacht, steht bei berechtigtem Interesse aber prinzipiell jeder Person zur Verfügung, jedoch nur in anonymisierter Form.
 

>Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

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