Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Minden-Lübbecke ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen und wird als selbständiges, unabhängiges, nicht an Weisungen gebundenes Kollegialgremium tätig. Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, den Grundstücksmarkt transparent zu machen und diesem Zweck dienende Daten zu veröffentlichen bzw. entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Mitglieder
Die Mitglieder des Gutacherausschusses besitzen die für die Ermittlung von Grundstückswerten erforderliche Sachkunde und kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Vermessungswesen. Die einzelnen Gutachter werden nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft (hier Kreis Minden-Lübbecke) durch die Bezirksregierung für fünf Jahre bestellt. Erneute Bestellungen sind zulässig.
Vorsitzender
Kreisvermessungsdirektor Dipl.-Ing. Ulrich Neitmann
Stellvertretender Vorsitzender
Kreisvermessungsrat M.Sc.Lennart Gruse
Stellvertretender Vorsitzender und ehrenamtlicher Gutachter
Dipl.-Ing. Friedhelm Krensing
Ehrenamtliche Gutacher
- Theresa Bürger, Sachverständige für Immobilienbewertung
- Dipl.Ing. Thomas Fischer
- Dipl. Betriebswirt Achim Grube
- Dipl.-Ing. Thomas Kemenah, Landwirtschaftlicher Sachverständiger
- Städt. Obervermessungsrat a.D. Dipl.-Ing. Hans-Joachim Krüger
- Dipl.-Ing. Karl Lindstedt, Architekt
- Dipl.-Ing. Rolf Möhle, Architekt
- Sascha Golnik, Geschäftsführer der Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH
- Dipl.-Ing. Norbert Skora, Architekt
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Kreisverwaltung in Minden eingerichtet. Der Kreis Minden-Lübbecke stellt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben das erforderliche Personal und die notwendigen Sachmittel zur Verfügung. Die Geschäftsstelle arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses bzw. dessen Vorsitzenden. Sie erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und falls vorhanden über sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen u.a.. In der Geschäftsstelle erhält man Auskunft über Bodenrichtwerte. Anträge auf die Erstattung von Gutachten werden von der Geschäftsstelle angenommen. Nach Überprüfung der Antragsberechtigung gem. Baugesetzbuch werden die Gutachten dann von der Geschäftsstelle vorbereitet und zur Beratung und Beschlussfassung dem Gutachterausschuss vorgelegt.