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für Grundstückswerte
im Kreis Minden-Lübbecke

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Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Fragestellungen:

 

Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

Was sind Bodenrichtwerte?

Wie werden Bodenrichtwerte ermittelt?

Welche Bodenrichtwerte sind im Kreis Minden-Lübbecke ermittelt worden?

Wann werden Bodenrichtwerte veröffentlicht?

Wo können Bodenrichtwerte eingesehen werden?

Wo bekomme ich weitere Auskünfte?

 


Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

BauGB § 196 Bodenrichtwerte

(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenricht- wertgrundstücks sind darzustellen. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes sind Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt oder sonstigen Feststellungszeitpunkt zu ermitteln. Auf Antrag der für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden sind Bodenrichtwerte für einzelne Gebiete bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt zu ermitteln.

(2) Hat sich in einem Gebiet die Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen geändert, sind bei der nächsten Fortschreibung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der geänderten Qualität auch Bodenrichtwerte bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung oder dem letzten sonstigen Feststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke zu ermitteln. Die Ermittlung kann unterbleiben, wenn das zuständige Finanzamt darauf verzichtet.

(3) Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

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Was sind Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte für Grundstücke einer Zone (Richtwertgebiet), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- u. Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück).

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Wie werden Bodenrichtwerte ermittelt?

Grundlage der Bodenrichtwertermittlung ist die gesetzliche Kaufpreissammlung. Der Gutachterausschuss erhält eine Ausfertigung von jedem Kaufvertrag über Grundstücke. Kaufpreise für Grundstücke sind von zahlreichen Einflüssen abhängig. Dies sind im Wesentlichen: Lage, Größe und Zuschnitt des Grundstücks; Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit; Nutzungs- und Erschließungszustand. Um aus der Vielzahl der inhomogenen Grundstücks- kaufpreise Bodenrichtwerte ableiten zu können, ist das  Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke in Bereiche (Bodenrichtwertgebiete) aufgeteilt worden, in denen für eine Mehrheit der Grundstücke die beschriebenen Merkmale nicht allzu unterschiedlich sind.

Innerhalb dieser Bodenrichtwertgebiete wird dann ein fiktives Grundstück mit durchschnittlichen gebietstypischen Eigenschaften definiert, auf das sich die aus den einzelnen Kaufpreisen abzuleitenden Bodenrichtwerte beziehen. Der Bodenrichtwert ist also ein Normierungsakt: aus Kaufpreisen für unbebaute Grundstücke mit individuellen Eigenschaften wird mit Mitteln der Statistik  unter Einbeziehung der Markterfahrung der Mitglieder des Gutachterausschusses ein Bodenrichtwert abgeleitet. Die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten werden mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

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Welche Bodenrichtwerte sind im Kreis Minden-Lübbecke ermittelt worden?

Im Kreis Minden-Lübbecke (ohne Stadt Minden) werden jährlich flächendeckend ca. 420 Bodenrichtwerte ermittelt, die hinsichtlich der Nutzung zu unterscheiden sind in:

Bodenrichtwerte für Bauland

  Wohnbauland

  Gewerbebauland

 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen

  Waldflächen

  Ackerland

  Dauergrünland

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Wann werden Bodenrichtwerte veröffentlicht?

Die Bodenrichtwerte werden jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt und in digitaler Form veröffentlicht. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird in der Tagespresse bekanntgegeben.

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Wo können Bodenrichtwerte eingesehen werden?

Aktuelle Bodenrichtwerte einschließlich der beschreibende Merkmale können im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de  kostenlos eingesehen werden. Durch Eingabe des Ortes, der Straße und der Hausnummer wird der entsprechende Kartenausschnitt dargestellt.   Von dem ausgewählten Bereich  kann ein Auszug aus dem amtlichen Informationssystem erzeugt werden, der ebenfalls kostenfrei ist.

Historische Bodenrichtwerte, die nicht im amtlichen Informationssystem dargstellt sind,  können hier unter >Historische Bodenrichtwerte eingesehen werden

Manuell durch die Geschäftsstelle erstellte Auszüge sind kostenpflichtig und werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertKostO NRW) abgerechnet. Für diese schriftlichen Auszüge fallen Kosten in Höhe von 25,- € je Bodenrichtwert an.

>Antrag schriftliche Bodenrichtwertauskunft

>Aktuelle Bodenrichtwerte in BORIS

>Historische Bodenrichtwerte

 

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Wo bekomme ich weitere Auskünfte?

Telefonische Auskünfte unter (0571) 807 - 26270 / 26271 / 26272 Achtung: Geänderte Telefonnummern!

> Kontakt

 

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