Zum 01.01.2017 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hamm erstmalig Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum und für Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Diese können Sie unter www.boris.nrw.de kostenfrei einsehen und abfragen.
Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie werden sachverständig unter Zuhilfenahme statistischer Auswertungen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses festgesetzt.
Die Immobilienrichtwerte werden in Zonen (analog zu den Bodenrichtwertzonen) für ein typisches Objekt festgesetzt. Für diese Immobilienrichtwertobjekte werden Umrechnungskoeffizienten herausgegeben, die es ermöglichen die Richtwerte auf das zu bewertende Objekt anzupassen.
Die Immobilienrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Der Wert für den Grund und Boden ist hierin bereits enthalten. Nicht enthalten sind Werte für Garagen, Carports und Stellplätze. Die Pauschalen der Ansätze hierfür finden Sie im Grundstücksmarktbericht in der Modellbeschreibung für Immobilienrichtwerte.
Immobilienrichtwerte stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 26 ImmoWertV dar und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach § 24 ImmoWertV.