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für Grundstückswerte
in der Stadt Hamm

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Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter www.boris.nrw.de kostenfrei rückwirkend bis 2011 einsehen und abrufen.

Bodenrichtwerte der Jahre 2000 - 2010 können im Open Data Portal der Stadt Hamm kostenfrei abgerufen werden, sofern Sie die technische Möglichkeit haben, Shape-Dateien zu öffnen. Falls Sie diese technische Möglichkeit nicht haben, können Sie die Bodenrichtwerte der Jahre 2000 - 2010 kostenpflichtig bei den Mitarbeiter:innen der Geschäfststelle beantragen.

Falls Sie Auskünfte zu Bodenrichtwerten aus den Jahren vor 2000 bzw. benötigen, können Sie diese kostenpflichtig bei den Mitarbeiter: innen der Geschäftsstelle beantragen.

 

 

 

 

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