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für Grundstückswerte
in der Stadt Hamm

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Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwerte können Sie im Internet unter www.boris.nrw.de kostenfrei rückwirkend bis 2011 einsehen und abrufen.

Falls Sie Auskünfte zu Bodenrichtwerten aus den Jahren vor 2011 benötigen, können Sie diese kostenpflichtig bei den Mitarbeiter: innen der Geschäftsstelle beantragen.

 

 

 

 

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