Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
1. Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Notar:innen und andere Stellen sind gemäß § 195 Baugesetzbuch verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Bodenmarkt betreffende Unterlagen dem Gutachterausschuss zu übersenden. Die Verträge werden in der Kaufpreissammlung geführt, ausgewertet und bilden die Grundlage für die weiteren Produkte des Gutachterausschusses. Es werden auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt.
2. Herstellung "allgemeiner Marktransparenz" durch
- jährliche Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Immobilienrichtwerten für das Stadtgebiet Hamm
- jährliche Erstellung und Veröffentlichung von Grundstücksmarktberichten
- jährliche Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie u.a. Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren, Sachwertfaktoren
3. Herstellung „einzelfallbezogener Markttransparenz" durch Erstattung von Gutachten
- über Verkehrswerte für bebaute und unbebaute Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte
- über Miet- und Pachtwerte
- über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile (Enteignung)
- Wertermittlungen für Sozialbehörden nach dem zehnten Buch Sozialgesetzbuch (überschlägige Wertermittlungen)
Den Antrag auf Erstattung eines Wertgutachtens finden Sie hier Antrag Wertgutachten