ine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie beispielsweise der Entwicklungszustand, die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie der Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bodenbeschaffenheit, der Erschließungszustand und die Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert. Sie können die Bodenrichtwerte im Internet gebührenfrei einsehen und ausgeben:
Die land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte im Kreis Gütersloh stehen unter BORIS zur Verfügung. Hier können Sie ebenfalls kostenfrei jahrgangsweise Gesamtübersichten als PDF-Dateien einsehen: land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2025.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2024.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2023.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2022.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2021.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2020.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2019.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2018.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2017.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2016.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2015.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2014.pdf land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte 2013.pdf |
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