Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag von Eigentümern, Pflichtteilsberechtigten, Behörden und Gerichten Gutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- oder Pachtwerte erstellt werden.
Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).
Bei der Erstellung eines Gutachten ist mit einer Wartezeit zu rechnen. Diese kann bei den untenstehenden Ansprechpartnern erfragt werden.
Zur Beratung stehen Ihnen Frau Eichler unter der Telefon-Nr. 0212/290-4276 und Herr Kuhlmann unter der Telefon-Nr. 0212/290-4271 zur Verfügung.