Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges Kollegialgremium mit dem Status einer Landesbehörde. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Immobilienwirtschaft, Wohnungs-, Finanz-, Bau- und Vermessungswesen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der auschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden oder seiner Vorsitzenden untersteht.
Jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege des Tausches zu übertragen, muss gemäß § 195 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem örtlichen Gutachterausschuss übersandt werden.
Die übersandten Urkunden bilden die Arbeitsgrundlage des Gutachterausschusses.
Zusammen mit den ergänzenden Erhebungen (Fragebögen, Bauakten, Ortsbesichtigungen) werden die Daten aus den Kaufverträgen in einer Kaufpreissammlung erfaßt und nach wertermittlungstechnischen Verfahren sowie mathematisch-statistischen Methoden bei Wahrung des Datenschutzes ausgewertet.
Ziel der Arbeit des Gutachterausschusses ist die Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.