Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnrechte).
Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 5 der Gebührendordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.
Die Grundgebühr beträgt nach derzeitigem Stand (07.01.2023) für unbebaute und bebaute Grundstücke :
a) Wert bis 1 Million Euro:
Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.400 Euro.
b) Wert über 1 Million Euro bis 10 Millionen Euro:
Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2.400 Euro.
Wegen erhöhten oder verminderten Aufwands sind noch verschiedene Zuschläge bzw. Abschläge möglich.
Zusätzlich werden z. Zt. 19 % Umsatzsteuer erhoben.
Zur Bearbeitung des Gutachtens reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag). Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).
Ein Antragsformular steht auch zum Herunterladen bereit. Dazu klicken Sie auf das Wort Antragsformular.
Zur Beratung steht Ihnen Frau Klünsch unter der Telefon-Nr. 0214 406-6263 gerne zur Verfügung.