Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (Vergleichspreise) benötigen insbesondere Sachverständige für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten.
Voraussetzung dafür ist, dass ein berechtigtes Interesse dargelegt wird, der Verwendungszweck angegeben wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zusichert. Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.
Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Antragsformular für Auskünfte in anonymisierter und aggregierter Form.
Bei Fragen und für Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Pier unter der Telefon-Nr. 0214 406-6268 zur Verfügung.
Die Gebühren (Stand: 27.03.2024) für Vergleichswerte über bebaute oder unbebaute Grundstücke betragen für:
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nicht anonymisierte Kauffälle
Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10 Euro für jeden weiteren Kauffall
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anonymisierte Kauffälle
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7 (25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde)
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anonymisierte und nicht anonymisierte Kauffälle für Testzwecke oder wenn sie ausschließlich der Wissenschaft oder der Ausbildung dienen
Gebühr: keine.