Gutachterausschüsse für Grundstückswerte werden in Nordrhein-Westfalen jeweils für den Bereich der Kreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte gebildet. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von der Bezirksregierung bestellt. Sie gehören in Leverkusen den Berufsgruppen der Architekten, der Immobilienmakler und der Vermessungsingenieure an.
Für seine Arbeit bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die in Leverkusen beim Fachbereich Kataster und Vermesssung angesiedelt ist.
Gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung und Tätigkeit des Gutachterausschusses sind
- das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist,
- die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) - ImmoWertV) und
- die Grundstückswertermittlungsverordnung (GrundwertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW 2020 Nr. 57, S. 1137).
Ein Flyer mit Informationen über den Gutachterausschuss ist hier verfügbar.