Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Zur Antragstellung genügt ein formloser, aber schriftlicher Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des zu bewertenden Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, auf Grund gesetzlicher Vorschriften zuständige Behörden sowie Gerichte und Justizbehörden sind antragsberechtigt. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW).
Die Gebühr setzt sich je bewertetem, selbstständigen Objekt mit einem Wert bis zu einer Million Euro aus einer Grundgebühr von 1.400 Euro, 0,2 Prozent des ermittelten Wertes, ggf. Zuschlägen wegen erhöhtem Aufwand und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Weitere Informationen zu Ermäßigungen und Zuschlägen entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Externer Link zu der Gebührenordnung: << VermWertKostO NRW >>
Antrag auf ein Wertgutachten (pdf-Format)