Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Hochsauerlandkreis

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Immobilienrichtwerte sind auf ein typisches fiktives Normobjekt bezogene durchschnittliche Lagewerte für Immobilien, in der jeweils definierten Immobilienrichtwertzone. Sie beinhalten den Bodenwertanteil am Grundstück und den Wert der Wohnung. Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus tatsächlichen Kauf­preisen abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen als Wert in Euro pro m² Wohnfläche festgesetzt. Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 ImmoWertV dar und bilden unter sachverständiger Einschätzung die Grundlage für die Verkehrswert­ermittlung im Vergleichs-wertverfahren nach § 24 ImmoWertV.

Die Immobilienrichtwerte stehen im Hochsauerlandkreis in ausgewählten Zonen, aber nicht flächendeckend, zur Verfügung. In anderen Bereichen ist im Einzelfall sachverständig zu prüfen, ob mit dem Bewertungsobjekt vergleichbare Immobilienrichtwerte (z. B. aus umliegenden Ortsteilen) dennoch zur Bewertung herangezogen werden können.

Das Normobjekt (Immobilienrichtwert) der Immobilienrichtwertzone ist mit seinen Merkmalen beschrieben. Abweichungen einzelner individueller Merkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm können sachverständig unter Betrachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten bewertet werden.

Die Immobilienrichtwerte sind auf BORIS.NRW abrufbar. Weitere Informationen finden Sie außerdem in den dort ebenfalls veröffentlichten „Örtlichen Fachinformationen“.

 

 

 

 

 

 

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