Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Hochsauerlandkreis

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Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich. Sie können sie per E-Mail oder auch schriftlich bestellen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW).

Sie können die Bodenrichtwertkarte aber auch im Bodenrichtwertinformationssystem NRW im Internet gebührenfrei einsehen und ausdrucken.

BORIS.NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält derzeit alle Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen, die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW, eine Allgemeine Preisauskunft zu Häusern und Eigentumswohnungen, Bodenwertübersichten zur Information über das Preisniveau auf dem Bodenmarkt sowie alle Adressen der Gutachterausschüsse in NRW mit weiterführenden Links.

 

 

 

 

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