Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie beinhaltet Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale. Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte übertragen werden. Für die Kaufpreisauswertung sind jedoch umfangreiche Informationen über den Kaufvertragsinhalt hinaus erforderlich. Deshalb versendet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fragebögen an die Käufer der Immobilien, um weitergehende Analysen zu Gebäudeausstattung, Modernisierungen, Energieeffizienz, Bauschäden und Mieteinnahmen zu erhalten.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Bezogen auf das Bewertungsgrundstück werden die Daten geeigneter Vergleichsobjekte zur Verfügung gestellt. Private Antragsteller können auf Antrag anonymisierte Auskünfte erhalten. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.