Durch den Gutachterausschuss werden die Bodenrichtwerte aus den vorliegenden Kaufpreisen ermittelt. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres beschlossen. Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter der Grundstücksfläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks zu den wertbestimmenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, wie zum Beispiel Entwicklungszustand, Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise sowie Zuschnitt (insbesondere Grundstückstiefe und -größe) bewirken Abweichungen vom Bodenrichtwert (Zu- und Abschläge).
Alle Bodenrichtwertkarten finden Sie kostenlos unter:
http://www.boris.nrw.de