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für Grundstückswerte
in der Stadt Gelsenkirchen

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Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 20 ImmoWertV dar und somit eine Orientierungshilfe, die ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage festzustellen. Sie bilden eine Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach §§ 24 ff. ImmoWertV.

Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Neben der lagebezogenen Darstellung auf Basis einer Karte werden die wertbestimmenden Merkmale in einer Tabelle ausgegeben.

Die Immobilienrichtwerte wurden für die Teilmärkte

  • Wohnungseigentum (ETW)
  • Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH)
  • Doppel- und Reihenhäuser (DH)

ermittelt.

Der Immobilienrichtwert ist ein aus Kaufpreisen (§ 195 Baugesetzbuch) abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus/Mietwohnhaus mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Dabei wurden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu Stande gekommen sind. Der für das Gebiet ermittelte Immobilienrichtwert bezieht sich auf ein fiktives Grundstück (bebautes Objekt) oder ein Wohnungseigentum einschließlich (Miteigentums-) Anteil am Grund und Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche (€/m²). Die Immobilienrichtwerte sind ohne Garagen und Stellplätze angegeben. Sie beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Darüber hinaus können weitere Einflussfaktoren bei der Wertfindung eine Rolle spielen, wie besondere örtliche und bauliche Gegebenheiten, der Objektzustand, besondere Einbauten, ein Erbbaurecht, Wiederkaufrechte, Baulasten, Leitungsrechte, schädliche Bodenverunreinigungen u. a. m ... .

Immobilienrichtwerte sind nur innerhalb des Modells des jeweiligen Gutachterausschusses zu benutzen. Daher sind für Umrechnungen von Kaufpreisen auf Immobilienrichtwertgrundstücke oder von Immobilienrichtwerten auf Bewertungsgrundstücke ausschließlich die Umrechnungstabellen des Gutachterausschusses zu verwenden.

Immobilienrichtwerte können kostenlos im Internet auf der Website BORIS-NRW (BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in NRW) eingesehen und bei Bedarf als pdf-Dokument erzeugt und ausgedruckt werden.

Auf der Website BORIS-NRW steht Ihnen ein Immobilien-Preis-Kalkulator (IPK) als Online-Service zur Verfügung.
Mit dieser Anwendung wird Ihnen ermöglicht eigenverantwortlich und kostenfrei einen Immobilienpreis
auf Basis von Immobilienrichtwerten zu ermitteln. 

 

Ansprechperson

Herr Hoppe
Raum: 26
Telefon: 0209/169 54 43
Fax: 0209/169 48 16
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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