Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Nach § 195 BauGB sind alle Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Entsprechendes gilt auch für Enteignungs-, Umlegungs-, Grenzregelungs- und Zwangsversteigerungsbeschlüsse. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.
Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, diese Kaufverträge auszuwerten und die Daten in die Kaufpreissammlung zu übernehmen. In der Kaufpreissammlung werden alle übersandten Grundstückskaufverträge entsprechend nach Grundstücksarten, Grundstückseigenschaften und bestimmten Ordnungsmerkmalen automatisiert geführt, nachdem eine umfassende Auswertung jedes geeigneten Kaufvertrages erfolgt ist.
Die Objektdaten und Vertragsumstände, die den Kaufpreis wesentlich beeinflussen, sind in der Regel nicht vollständig dem Vertrag zu entnehmen; diese können nur mit der Mithilfe der Vertragsparteien erfasst werden. Es erfolgt deshalb eine Anfrage an die neuen Eigentümer*Innen mit der Bitte, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Die Berechtigung, die Eigentümer*Innen um Auskunft zu bitten, ergibt sich aus § 197 Abs. 1 BauGB.
Die Angaben aus dem Kaufvertrag und der Befragung werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer*Innen und Käufer*Innen verarbeitet. Um den Datenschutz sicherzustellen, werden die Kaufverträge nach der Auswertung vernichtet.
Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage aller statistischen Auswertungen. Sie enthält u.a. die Basisdaten des jährlichen Grundstücksmarktberichtes für die Stadt Gelsenkirchen. Weiterhin werden hieraus die statistischen Daten für den Grundstücksmarktbericht NRW und den Immobilienmarktbericht Deutschland gemeldet. Schließlich werden aus diesen Datenbeständen Auswertungen für zu erstellende Wertermittlungen und Gutachten vorgenommen.
Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellt auf Antrag einzelfallbezogene Auswertungen in anonymisierter und aggregierter Form. Solche Auswertungen oder Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Öffentlich bestellte und vereidigte oder nach DIN EN 45013 zertifizierte Sachverständige für Grundstückswertermittlung können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragen, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Pro gestelltem Antrag ist eine Bearbeitungspauschale von 40 € fällig. Diese ist auch zu zahlen, wenn keine Daten ensprechend der Anforderungen ermittelt werden können. Die Gebühren liegen je Wertermittlungsfall für bis zu 50 mitgeteilter nicht anonymisierter Kauffälle bei 100,- Euro. Jeder weitere nicht anonymisierten Kauffall wird zusätzlich mit 10,- Euro berechnet. Für anonymisierte Kauffälle werden je angefangene Arbeitsviertelstunde 25 € berechnet.
Sie können Folgenden schriftlichen Antrag ausfüllen und unterschrieben an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder unten stehende Faxnummer zurücksenden.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form
Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form
Ansprechperson
Herr Warmbrunn
Raum 22
Telefon: 0209/169 42 83
Fax: 0209/169 48 16
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