Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Gelsenkirchen

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Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von in erster Linie bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Zur Erstellung des Gutachtens ist eine Vorbesichtigung des Objekts durch Mitarbeiter*Innen der Geschäftsstelle sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter*Innen erforderlich.

Die Gebühr richtet sich nach der Tarifstelle 5.1.1 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO).

 » Kostenordnung

Um ein Wertgutachten bei uns zu beantragen, können Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen und unterschrieben an die Geschäftstelle des Gutachterausschusses senden oder auch faxen.

 » Antrag auf Erstattung eines Gutachtens

 

Ansprechperson

Herr Warmbrunn
Raum: 22a
Telefon: 0209/169 42 83
Fax: 0209/169 48 16
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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