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für Grundstückswerte
in der Stadt Düren

GA Stadt Düren

Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ausschlaggebend für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren die Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung des Grundvermögens, weil über einen langen Zeitraum keine Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen stattgefunden hat.

Der Hauptfeststellungszeitpunkt, für den die neuen Grundsteuerwerte erstmalig festgelegt werden, ist der 1. Januar 2022.

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Die Landesfinanzverwaltung NRW bietet verschiedene Wege an, auf denen Sie sich über die Grundsteuerreform und der Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer informieren können:

Informationen auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW

Die Finanzverwaltung NRW hat unterhttps://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform eine Internetseite mit Informationen zu der Grundsteuerreform eingerichtet.

Grundsteuerportal

Die Finanzverwaltung NRW hat ein Grundsteuerportal eingerichtet, in dem Sie alle Informationen, die für Ihr Grundstück vorliegen, einsehen können (u. a. Bodenrichtwerte). Unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal finden Sie Erklärvideos und Anwendungshinweise zum Grundsteuerportal.

Grundsteuer-Hotline

Die lokalen FInanzämter haben Telefon-Hotlines einrichtet, an der Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer und weitergehende Fragen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte beantwortet werden.

 

 

 

 

 

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