Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Düren

GA Stadt Düren

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauch usw.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Kosten richten sich nach Ziffer 5.1 des Kostentarifs (VermWertKostT) der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO).

Die Grundgebühr beträgt nach derzeitigem Stand (21.12.2022) für unbebaute und bebaute Grundstücke :

a) Wert bis 1 Million Euro:
Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.400 Euro.

b) Wert über 1 Million Euro bis 10 Millionen Euro:
Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2.400 Euro.

c) Wert über 10 Millionen Euro:
Gebühr: 0,03 Prozent vom Wert zuzüglich 9.400 Euro.

(es ist maximal ein Wert von 100 Millionen Euro, bei Miet- und Pachtwerten von zwei Millionen Euro anzusetzen)


Wegen erhöhten oder verminderten Aufwands sind noch verschiedene Zuschläge bzw. Abschläge möglich.
Zusätzlich werden z. Zt. 19 % Umsatzsteuer erhoben.

Die Bearbeitungszeit für Gutachten liegt derzeit bei mindestens 12 Monaten – nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hs.-Nr.) und des Wertermittlungsstichtags (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.

Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
  • Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
  • Angaben zur Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum
  • Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
  • einfache tabellarische Auflistung von ggf. durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (soweit vorhanden)
  • Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)

Das Antragsformular finden Sie im Formulardepot .

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