Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauch usw.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Die Kosten richten sich nach Ziffer 5.1 des Kostentarifs (VermWertKostT) der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO).
Ein Merkbatt für eine unverbindliche Kostenabschätzung finden sie hier.
Die Bearbeitungszeit für Gutachten liegt derzeit bei mindestens 12 Monaten – nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hs.-Nr.) und des Wertermittlungsstichtags (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.
Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).
In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:
- unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- ggf. privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
- Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
- Angaben zur Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum
- Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
- einfache tabellarische Auflistung von ggf. durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Energieausweis (soweit vorhanden)
- Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)
Link zum Internetauftritt der Städteregion Aachen, Antrag Erstattung Verkehrswertgutachten: