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für Grundstückswerte
in der Städteregion Aachen

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen führt  eine Kaufpreissammlung (gemäß § 193 Abs. 5 BauGB), wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten gehören

  • Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze) für die verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, Mehrfamilienhausgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke u. a.),
  • Sachwertfaktoren (Ein- und Zweifamilienhäuser),
  • Umrechnungskoeffizienten (Grundstückstiefe),
  • Indexreihen
  • Durchschnittswerte für verschiedene Grundstücksarten.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Nach § 34 Abs. 6 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen – (GrundWertVO NRW) erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses, der Angabe eines Verwendungszwecks und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch).

Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens beantragt wird.

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Für die Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist die schriftliche Zusicherung zur ausschließlichen Verwendung der Daten für den angegebenen Verwendungszweck und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads. 

Für die Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung benötigt der Gutachterausschuss Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. Adresse, Katasterangaben) sowie Selektionskriterien, anhand derer die Abfrage der Kaufpreissammlung erfolgt. Hierfür eignen sich u.a. Angaben zur Lage, Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr etc. Bei der Definition der Selektionskriterien ist Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne behilflich.

Die oben genannten Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarife in der Anlage).

 


Link zum Internetauftritt der Städteregion Aachen, Thema Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

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