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für Grundstückswerte
in der Städteregion Aachen

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Immobilienrichtwerte sind auf ein typisches fiktives Normobjekt bezogene durchschnittliche Lagewerte für Immobilien, in der jeweils definierten Immobilienrichtwertzone. Sie beinhalten den Bodenwert und den Wert des aufstehenden Wohngebäudes.

Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen als Wert in Euro pro m² Wohnfläche festgesetzt. Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 13 ImmoWertV dar und bilden unter sachverständiger Einschätzung die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach  § 15 Absatz 2 ImmoWertV.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen hat erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2021 Immobilienrichtwerte für die Teilmärkte ”freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser” und ”Ein- und Zweifamilienhäuser als Reihen- und Doppelhäuser” abgeleitet. Die Immobilienrichtwerte ersetzen die in den Vorjahren im Grundstücksmarktbericht veröffentlichten Durchschnittswerte für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Immobilienrichtwerte sind überhttps://www.boris.nrw kostenlos abrufbar.

Das Normobjekt (Immobilienrichtwert) der Immobilienrichtwertzone ist detailliert mit seinen Merkmalen beschrieben. Abweichungen einzelner individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm können sachverständig unter Betrachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten bewertet werden.

Die Immobilienrichtwerte
• sind in Euro pro m² Wohnfläche angegeben
• beziehen sich ausschließlich auf Weiterverkäufe, nicht auf Neubauten oder Erstverkäufe
• beinhalten die nach der jeweiligen Bodenrichtwertdefinition übliche Baulandfläche
• beinhalten ortsübliche, durchschnittliche Außenanlagen inklusive der Hausanschlüsse
• beinhalten Garagen in ortsüblicher Ausführung
• beinhalten keine sonstigen Nebengebäude
• beinhalten kein Inventar
• beziehen sich auf Grundstücke ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (z. B.
   Baulasten, Leitungsrechte, Altlasten, Erbbaurecht, Wohnrecht usw.)
• gelten für im Wesentlichen schadenfreie Objekte ohne besondere Einbauten 

Abweichungen des Bewertungsobjektes von den wertbestimmenden Merkmalen des Immobilienrichtwertes werden anhand von Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt. Die durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelten Umrechnungskoeffizienten sind zusätzlich in den örtlichen Fachinformationen veröffentlicht.
Sonstige Nebengebäude sind separat nach ihrem Zeitwert zu berechnen.


Anschließend sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen (z. B. Gartenoder
Hinterland, separat nutzbare Bauflächen, Rechte, Lasten, Schäden und Mängel, etc.).

Auf der Website https://www.boris.nrw steht Ihnen ein Immobilien-Preis-Kalkulator (IPK) als Online-Service zur Verfügung.

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