Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B.Wohnrechte).
Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO, 12.12.2019. Zudem werden z. Z. 19 % Umsatzsteuer erhoben.
Zur Bearbeitung des Gutachtens reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Berwertungsobjektes und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag). Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).
Zur Beratung stehen Ihnen Herr Arnskötter unter der Telefonnummer 02921/30-2367 oder Frau Asseburg unter der Telefonnummer 02921/30-2574 zur Verfügung.