Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Soest

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  • Bodenrichtwerte

Eine wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Diese werden jährlich, bezogen auf den 01.01. eines jeden Jahres, ermittelt, anschließend veröffentlicht und im Amtsblatt ortüblich bekannt gemacht. Grundlage dafür ist die Kaufpreissammlung.

  • Immobilienrichtwerte

sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 13 ImmoWertV dar und somit eine Orientierungshilfe, die ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage festzustellen. Sie bilden eine Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach § 15 Absatz 2 ImmoWertV.

Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Neben der lagebezogenen Darstellung auf Basis einer Karte werden die wertbestimmenden Merkmale in einer Tabelle ausgegeben. Die Immobilienrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Wohnfläche (€/m²). Nicht enthalten sind Werte für Garagen und Stellplätze. Bei den Grundstücksgrößen ist die Einstufung ohne Gartenland vorzunehmen.

Die Immobilienrichtwerte wurden zunächst nur für die Teilmärkte Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen beschlossen. 

  • Grundstücksmarktbericht

Der Grundstücksmarktbericht, der jährlich herausgegeben wird, gibt eine Übersicht über die Entwicklung des Grundstücksmarktes im Kreis Soest (mit Ausnahme der Stadt Lippstadt).

  • Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet und geführt.

  • Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B.Wohnrechte).

 

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