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für Grundstückswerte
im Kreis Soest

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Informationen zum Gutachterausschuss

Die Gutachterausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes(BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Städten. Neben dem Gutachterausschuss im Kreis Soest besteht für die Stadt Lippstadt als große kreisangehörige Stadt ein eigener Gutachterausschuss.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Kreis Soest als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Fachgebieten Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft sowie Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, die Grundstückswertermittlungsverordnung NRW(GrundWertVO NRW) vom 16.12.2020 sowie die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) vom 10.05.2010 (BGBl.I 2010 S.639) jeweils in den z.Z. geltenden Fassungen. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses ist beim Kreis Soest eine Geschäftsstelle eingerichtet, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.

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