Die Arbeitsgrundlage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt ist gem. § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) jeder Vertrag, der zur Führung der Kaufpreissammlung beiträgt. Diese Verträge werden unter strenger Wahrung des Datenschutzes analysiert und ausgewertet. Sie sind die Grundlage für Wertermittlungen und Marktanalysen.
Gesetzliche Grundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW).
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u.a.:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Jährliche Ermittlung von Bodenrichtwerten für die Gebietskörperschaft des Kreises Steinfurt (ausgenommen Rheine)
- Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren)
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Mitwirkung bei der Erstellung des Mietspiegels für nicht preisgebundene Wohnungen
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstellung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstellung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile